Grundsätzlich dürfen auch selbstgebaute Drohnen (privately built UAS) in der offenen Kategorie betrieben werden.
Da selbstgebaute Drohnen keine Klassenkennzeichnung (C0–C6) besitzen können, gelten folgende Einschränkungen:
Für selbstgebaute Drohnen ist keine spezielle Zulassung erforderlich. Es bestehen zudem keine besonderen technischen Anforderungen.
Eine Registrierung als UAS-Betreiber ist erforderlich, wenn:
Zusätzlich ist in diesen Fällen der Erwerb des Fernpiloten-Zertifikats A1/A3 erforderlich.
Für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 g ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es wird empfohlen, bei der Versicherungsgesellschaft zu prüfen, ob die Drohne ausreichend versichert ist.
Auch selbstgebaute Drohnen müssen die Betriebsvorschriften der offenen Kategorie einhalten. Dazu gehören insbesondere:
Weitere spezielle Merkblätter zu selbstgebauten Drohnen sind derzeit nicht verfügbar. Es gelten die allgemeinen Informationen und Vorschriften des BAZL für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS).
Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)